In Nordrhein-Westfalen sind 97 % aller Haushalte an das Kanalnetz an- geschlossen. Alle anderen rund 500.000 Einwohner entsorgen ihr
Schmutz-wasser in den etwa 125.000 privaten Kleinkläranlagen.
Zum Schutz des
Bodens und des Grundwassers sowie zur Entlastung der öffentlichen
Abwasseranlagen müssen Bürgerinnen und Bürger bzw.
Gewerbebetriebe ihre Anschlüsse überprüfen lassen. Die Regelung wurde bereits am 09.11.1999 mit Wirkung vom
01.06.2000 in die Landesbauordnung (BauO NRW) aufgenommen. So gelten nun folgende Bestimmungen:
Neubau von Hausanschlüssen:
Die im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen
sind gemäß § 45 (4)
BauO NRW nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtigkeit zu
prüfen. Das gilt nicht für Regenwasserleitungen.
Über das Ergebnis dieser Dichtigkeitsprüfung wird eine Bescheinigung
ausgestellt, die dann der Kommune vorzulegen ist. Eine solche Dichtigkeitsprüfung soll nach spätestens 20 Jahren wiederholt werden.
Hausanschlüsse im Bestand:
Anders als bei neuen Hausanschlüssen wird laut § 45 (5) BauO NRW eine
Dichtigkeitsprüfung bei einer Änderung der bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage
spätestens bis zum 31.12.2015 gefordert.
Bis zum 31.12.2005 musste die Dichtigkeitsprüfung an Hausanschlüssen vollzogen sein, deren Grundstück sich im Bereich einer Wasserschutzzone befindet.
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