Überwiegend sind für Abbrucharbeiten besondere Abbruchgenehmigungen erforderlich, in denen das Abbruchverfahren genau beschrieben wird. Auch bei einem so genannten Teilabbruch innerhalb eines Gebäudes kann eine Abbruchgenehmigung erforderlich sein, insbesondere wenn tragende Bauteile abzubrechen sind. |